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Bauantrag für Wintergarten & Terrassenüberdachung

Wir prüfen, ob Ihr Vorhaben verfahrensfrei ist oder einen Bauantrag braucht, stellen die Unterlagen und Zeichnungen zusammen und geben sie an einen bauvorlageberechtigten Partner zur Prüfung und Unterschrift weiter – bundesweit, für alle 16 Landesbauordnungen.

Bauzeichnung und Lageplan als Grundlage für den Bauantrag eines Wintergartens

„Verfahrensfrei" ist nicht dasselbe wie „ohne Regeln"

Viele Bauherren verlassen sich auf Faustregeln wie „bis 30 m² braucht man nichts". Tatsächlich ist die Rechtslage Sache der 16 Bundesländer – jede Landesbauordnung definiert eigene Grenzwerte, Abstände und Ausnahmen. Und selbst ein verfahrensfreies Vorhaben muss Abstandsflächen, Bebauungsplan, Nachbarrecht und Statik einhalten.

  • Prüfung der Rechtslage für Ihr Bundesland und Ihre Gemeinde
  • Klare Unterscheidung zwischen Terrassenüberdachung, Kalt- und Wohnwintergarten
  • Erstellung aller Zeichnungen, Berechnungen und Antragsunterlagen
  • Prüfung und Unterschrift durch einen bauvorlageberechtigten Partner
  • Kommunikation mit dem zuständigen Bauamt bis zur Genehmigung

Drei Bauarten, drei Rechtslagen

Nicht die Produktbezeichnung entscheidet über die Genehmigungspflicht, sondern die tatsächliche Bauweise: beheizt oder unbeheizt, mit oder ohne Seitenwände, dauerhafter Aufenthaltsraum oder witterungsgeschützter Übergangsbereich.

Terrassenüberdachung

Offen oder ohne Seitenwände, kein beheizter Raum. In den meisten Bundesländern bis zu einer Flächengrenze verfahrensfrei möglich.

Kaltwintergarten

Vollverglast, aber unbeheizt bzw. nur frostfrei temperiert. Nur in einigen Bundesländern gibt es dafür eine eigene Freigrenze – sonst Einzelfallprüfung.

Wohnwintergarten

Beheizt, gedämmt, ganzjährig genutzt – zählt zur Wohnfläche und schafft dauerhaften Aufenthaltsraum. Damit so gut wie immer genehmigungspflichtig, unabhängig von der Größe.

Freigrenzen je Bundesland

So unterscheiden sich die 16 Landesbauordnungen bei offenen Terrassenüberdachungen und bei unbeheizten Wintergärten mit Seitenwänden. Für beheizte Wohnwintergärten gilt das nicht – die sind unabhängig von der Größe so gut wie immer genehmigungspflichtig (siehe oben).

BundeslandTerrassenüberdachung (offen) verfahrensfrei bisWintergarten (Seitenwände, unbeheizt) verfahrensfrei bisMindestabstand zur GrenzeRechtsgrundlage
Baden-Württemberg30 m²Keine eigene Freigrenze – Einzelfallprüfung2,5 m§ 50 LBO i. V. m. Anhang
Bayern30 m²Keine eigene Freigrenze im Innenbereich – Einzelfallprüfungi. d. R. 3 mArt. 57 Abs. 1 Nr. 1g BayBO
Berlin30 m² / 3 m TiefeKeine eigene Freigrenze – genehmigungspflichtig2 m§ 61 Abs. 1 Nr. 1g BauO Bln
Brandenburg30 m² / 4 m Tiefe20 m² und 75 m³ Brutto-Rauminhalt (unbeheizt, lichtdurchlässig)2 m§ 61 BbgBO
Bremen30 m² / 3,5 m TiefeBis 30 m², nur vorübergehender Aufenthalt – Einzelfallprüfung2,5 m§ 61 Abs. 1 BremLBO
Hamburg30 m² / 3 m TiefeKeine eigene Freigrenze – Einzelfallprüfung2,5 m§ 61 HBauO, Anlage
HessenBis 30 m² (Richtwert, Gebäudeklasse 1–3)Keine eigene Freigrenze – Einzelfallprüfung3 m§ 63 HBO, Anlage I Nr. 1.13
Mecklenburg-Vorpommern30 m² / 3 m TiefeTeils 40 m² genannt – unbedingt lokal prüfen2 m§ 61 LBauO M-V
Niedersachsen40 m²30 m² Brutto-Grundfläche, max. 5 m Höhe3 mAnhang Nr. 1.8 NBauO
Nordrhein-Westfalen30 m² / 4,5 m Tiefe30 m² Brutto-Grundfläche, Gebäudeklasse 1–33 m§ 62 Abs. 1 Nr. 1g BauO NRW 2018
Rheinland-PfalzKeine feste Flächengrenze im Gesetzestext – Einzelfallprüfung50 m³ umbauter Raum, ebenerdig, Gebäudeklasse 1–3, unbeheiztEinzelfallprüfung§ 62 LBauO RLP
Saarland36 m² / 3 m TiefeKeine eigene Freigrenze – Einzelfallprüfung2 m§ 61 Abs. 1 LBO Saarland
Sachsen30 m² / 3 m Tiefe, ohne Seitenwände/BrüstungKeine eigene Freigrenze – genehmigungspflichtignach SächsBO§ 61 Abs. 1 Nr. 1g SächsBO
Sachsen-Anhalt30 m² / 3 m TiefeKeine eigene Freigrenze – Einzelfallprüfung2 m§ 60 Abs. 1 Nr. 1i BauO LSA
Schleswig-Holstein30 m² / 3 m Tiefe, ohne SeitenwändeSobald seitliche Wände/Verglasung – genehmigungspflichtig3 m§ 61 Abs. 1 Nr. 1g LBO SH
Thüringen30 m² / 4 m Tiefe20 m² und 75 m³ Brutto-Rauminhalt (unbeheizt)2 m§ 63 Abs. 1 Nr. 1g ThürBO

Stand: September 2026, ohne Gewähr – Gesetzesänderungen sowie strengere Vorgaben durch Bebauungsplan, Satzung, Außenbereichslage oder Denkmalschutz bleiben möglich. „Einzelfallprüfung" heißt: Für dieses Bundesland gibt es keine eigene, allgemeingültige Freigrenze speziell für verglaste Wintergärten – ob eine Genehmigung nötig ist, entscheiden dann Größe, Lage, Bebauungsplan und konkrete Ausführung. Genau diese Prüfung übernehmen wir für Sie.

So arbeiten wir

Vom kostenlosen Erstcheck bis zur Baugenehmigung.

01

Kostenloser Erstcheck

Wir prüfen anhand Ihrer Angaben, ob Ihr Vorhaben verfahrensfrei ist oder ein Bauantrag bzw. Anzeigeverfahren nötig wird.

02

Unterlagen & Zeichnungen

Wir stellen Lageplan, Baubeschreibung, Grundrisse, Ansichten, Schnitte und Abstandsflächenberechnung zusammen.

03

Prüfung & Unterschrift

Ein bauvorlageberechtigter Partner (Architekt oder Bauingenieur) prüft die Unterlagen fachlich und unterzeichnet den Antrag.

04

Einreichung & Begleitung

Wir reichen beim zuständigen Bauamt ein und begleiten die Kommunikation bis zur Genehmigung.

Beheizt oder unbeheizt: der GEG-Sonderfall

Ob ein Wintergarten beheizt wird, entscheidet nicht nur über die Baugenehmigung, sondern auch über die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).

Kaltwintergarten

Unbeheizt bzw. nur frostfrei temperiert, unter rund 12 °C oder weniger als vier Monate im Jahr beheizt: in der Regel keine Anforderungen nach dem GEG.

Wohnwintergarten

Dauerhaft beheizt: Es ist ein Wärmeschutznachweis erforderlich – bei Anschluss an die bestehende Heizung und bis etwa 50 m² meist vereinfacht, bei größeren Flächen oder eigener Heizquelle mit vollständigem Nachweis der U-Werte und des Primärenergiebedarfs.

Was passiert ohne Genehmigung?

Wird ein genehmigungspflichtiger Wintergarten ohne Baugenehmigung errichtet, handelt es sich um einen Schwarzbau – unabhängig davon, wie lange er schon steht. Es gibt keine Verjährungsfrist, und die Folgen reichen von Nutzungsuntersagung und Bußgeld bis zur Rückbauverfügung sowie Problemen bei Versicherung und Immobilienverkauf. Alle Details dazu lesen Sie in unserem Ratgeber-Artikel zum Thema Bauantrag.

Für Fachbetriebe

Sie sind selbst Anbieter? Wir übernehmen Ihre Bauanträge.

Diesen Service bieten wir nicht nur eigenen Kunden an, sondern auch als Dienstleistung für andere Wintergarten- und Terrassendach-Betriebe – im Hintergrund, unter Ihrem Namen gegenüber Ihren Kunden.

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Beantworten Sie ein paar kurze Fragen zu Ihrem Vorhaben – wir melden uns mit der Einschätzung zur Genehmigungspflicht und dem weiteren Vorgehen.

Schritt 1 von 4

Schritt 2 von 4

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Benötigt werden Grundriss- und Ansichtspläne.

PDF oder Bild – max. 8 MB pro Datei, maximal 5 Dateien.

Schritt 4 von 4

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Wir prüfen Ihre Angaben und melden uns in der Regel innerhalb von 1–2 Werktagen bei Ihnen.

Häufige Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Bauantrag für Wintergärten und Terrassenüberdachungen.

Brauche ich für einen Kaltwintergarten eine Baugenehmigung?

Das hängt vom Bundesland, der Größe und der Lage des Grundstücks ab. Einige Bundesländer wie Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg oder Thüringen kennen eigene Freigrenzen für unbeheizte Wintergärten mit Seitenwänden, andere sehen dafür keine gesonderte Ausnahme vor. Wir prüfen das für Ihren konkreten Standort.

Ist ein Wohnwintergarten immer genehmigungspflichtig?

In nahezu allen Fällen ja. Ein beheizter, gedämmter Wohnwintergarten schafft dauerhaften Aufenthaltsraum und zählt zur Wohnfläche – damit greifen die Ausnahmen für Gebäude ohne Aufenthaltsraum nicht mehr, unabhängig von der Größe.

Was bedeutet „verfahrensfrei" genau?

Verfahrensfrei bedeutet lediglich, dass vor dem Bau keine formelle Baugenehmigung eingeholt werden muss. Abstandsflächen, Bebauungsplan, Nachbarrecht, Statik und gegebenenfalls Denkmalschutz müssen trotzdem eingehalten werden.

Wer darf einen Bauantrag überhaupt einreichen?

In der Regel nur bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, also Architektinnen und Architekten oder Bauingenieurinnen und -ingenieure mit entsprechender Kammereintragung. Wir bereiten Unterlagen und Zeichnungen vor und geben sie zur Prüfung und Unterschrift an einen bauvorlageberechtigten Partner weiter, bevor sie beim Bauamt eingereicht werden.

Wie lange dauert ein Bauantragsverfahren?

Je nach Bundesland, Bauamt und Vollständigkeit der Unterlagen meist zwischen wenigen Wochen und drei Monaten. Vollständige, sauber aufbereitete Unterlagen verkürzen die Bearbeitungszeit spürbar.

Was kostet ein Bauantrag für einen Wintergarten?

Die Bauamtsgebühr orientiert sich meist an der Rohbausumme, häufig im Bereich von 0,5 bis 0,6 Prozent zuzüglich einer Mindestgebühr für kleinere Vorhaben. Hinzu kommt das Honorar für Planung und Entwurfsverfasser. Nach unserem kostenlosen Erstcheck erhalten Sie ein transparentes, individuelles Angebot.

Muss ich meine Nachbarn informieren?

Je nach Bundesland und Abstand zur Grundstücksgrenze kann eine Nachbarbeteiligung oder -zustimmung erforderlich sein, insbesondere bei Abweichungen von den regulären Abstandsflächen. Wir klären das im Rahmen der Antragsvorbereitung.

Gilt die Freigrenze auch im Bebauungsplan-Gebiet oder im Außenbereich?

Nicht automatisch. Ein Bebauungsplan kann strengere Maße, eine geringere Grundflächenzahl oder gestalterische Vorgaben festsetzen, die eine an sich verfahrensfreie Maßnahme trotzdem einschränken. Im Außenbereich gelten häufig zusätzliche, strengere Regeln. Wir prüfen die planungsrechtliche Lage für Sie.

Bieten Sie den Service auch für andere Wintergarten- oder Terrassendach-Firmen an?

Ja. Wir übernehmen die Bauantrags-Abwicklung auch als Dienstleistung für andere Fachbetriebe – von der Einzelbeauftragung bis zur laufenden Partnerschaft, auf Wunsch als Whitelabel-Lösung. Details dazu finden Sie auf unserer Seite für Fachbetriebe.

Bereit für Ihren Bauantrags-Check?

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